Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V.
   
 
 
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Ethische Leitlinien und Handlungsgrundsätze für MitarbeiterInnen

 

Selbstverständnis des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e. V.

Der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. ist ein von den Finanzbehörden als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannter, im Vereinsregister eingetragener Verein. Er wurde 1928 von Bürgerinnen und Bürgern gegründet und versteht sich als Selbsthilfeorganisation der Bürgerschaft der Stadt Frankfurt am Main. Aufgaben- und Zielstellung sind nur im Lichte der Tradition Frankfurts als frühere freie Reichsstadt verständlich.

Frankfurt am Main ist im Mittelalter niemals von einer weltanschaulich dominierten Obrigkeit abhängig gewesen. Die Stände und Zünfte bzw. die spätere Bürgerschaft schufen selbst wohltätige bzw. mildtätige Einrichtungen, die heute noch wichtige Aufgaben in sozialen Arbeitsfeldern wahrnehmen (z. B. Waisenhausstiftung, Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift, Allgemeiner Almosenkasten). In dieser Tradition steht auch der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. In seinem Vorstand sind der Magistrat, die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und - unmittelbar hinzugewählt - sozial erfahrene Personen aus der Bürgerschaft vertreten. Der Verein leistet sachkundige und zeitgerechte Arbeit zum Wohle des einzelnen Bürgers und zum Wohle der Gesellschaft.

Die Aufgabe des Vereins ist es, Dienste und Einrichtungen auf den Gebieten

Behindertenhilfe
Drogenhilfe
Jugendhilfe

anzuregen, zu schaffen und zu betreiben. Seine Angebote wurden und werden aus humanitärer Verantwortung heraus entwickelt. Der Verein ist unabhängig von weltanschaulichen und parteipolitischen Bindungen. Örtlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main und die Rhein-Main-Region.

Wirtschaftlichkeit in der sozialen Arbeit

Angestrebtes Ziel des Vereins ist es, "wirtschaftlich" zu arbeiten. Das heißt, mit dem geringstmöglichen Aufwand den größtmöglichen Nutzen für den Einzelnen und die Gemeinschaft zu erbringen.

Wirtschaftliche Strukturen sind ein Kennzeichen der Wohlfahrtspflege. Kaum lösbaren Aufgaben standen schon immer nur sehr begrenzte personelle und sächliche Ressourcen gegenüber. Es wäre allerdings verfehlt, das Tätigwerden von sozialen Vereinen, Gesellschaften und Stiftungen allein unter markt- bzw. betriebswirtschaftliche Gesichtspunkten zu beurteilen. Markt- bzw. Betriebswirtschaft und Wohlfahrtspflege schließen sich nicht aus, sie können sich in vorteilhafter Weise ergänzen. Im Vordergrund stehen muß aber immer der Dienst am Menschen und an der Gemeinschaft, nicht die Erzielung einer höchstmöglichen Rendite auf die eingesetzten Mittel oder eines sonstigen materiellen Vorteils. Kennzeichen leistungsfähiger Strukturen sind eine umfassende Kundenorientierung und eine daraus resultierende Kundenzufriedenheit.

Soziale Arbeit auf der Grundlage ethischer Grundsätze

Soziale Arbeit hat einen sozialpolitischen Auftrag. Alle Maßnahmen stehen folglich in einem gesellschaftlichen Kontext. Die Klientel/Patienten bestehen überwiegend aus sozial benachteiligten oder von sozialer Benachteiligung bedrohten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Die unterschiedlichen Problemlagen von weiblicher/n und männlicher/n Klientel/Patienten finden Beachtung.

Soziale Arbeit ist eine professionelle Tätigkeit. Sie wird aufgrund ethischer Grundsätze, das heißt allgemeingültiger Normen und Maximen der Lebensführung ausgeübt, die sich aus der Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen herleiten. Diese Ethikgrundsätze bestimmen die professionelle Verantwortung der in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern (Therapie, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Verwaltung, Hauswirtschaft) tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. Sie haben bei Fachkräften im unmittelbaren Klientenkontakt eine besonders hohe Wertigkeit.

Berufsbild der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Aufgrund der Berufszugehörigkeit ergeben sich besondere Verpflichtungen, die über die Pflichten eines Arbeitnehmers in einem ausschließlich marktwirtschaftlich organisierten Betrieb hinausgehen. Der Verein leistet professionelle Arbeit auf den Gebieten der Drogen-, Jugend- und Behindertenhilfe. Sie beruht auf der Anerkennung des Wertes und der Würde eines jeden Menschen. Dieser Respekt gilt unabhängig von Herkunft, sozialem Status, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Glauben und der Leistung, die ein Mensch zur Gestaltung der Gesellschaft beiträgt. Die Fachkräfte des Vereins sind dafür verantwortlich, daß jedes Individuum zur Selbstverwirklichung ermutigt und mit dem notwendigen Respekt vor den Rechten anderer dabei unterstützt wird.

Merkmale der Professionalität

Die Profession hat die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen zum Ziel. Die Arbeit ist daher darauf ausgerichtet, Härten und Leiden vorzubeugen oder zu lindern. Es sollen Selbsthilfepotentiale geweckt und Ressourcen gestärkt werden. Daraus resultiert die Verpflichtung, geeignete Dienstleistungen und Einrichtungen bereitzustellen und zu betreiben sowie sich an der Sozialplanung und am politischen Handeln zu beteiligen mit dem Ziel, Frauen und Männern, Kindern und Jugendlichen, Familien, Gruppen und Gemeinwesen zu helfen und zu unterstützen.

Die Sparten Sozialarbeit, Medizin und Psychologie haben für ihre Praxis Methoden entwickelt, die auf einem wachsenden Fundus an systematischem Wissen beruhen und dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Entwicklung anzupassen sind.Die Fachkräfte haben die Pflicht, ihre Aufgaben entsprechend den entwickelten Methoden umzusetzen und das systematische Wissen in der Praxis anzuwenden. Die in den Arbeitsbereichen des Vereins Tätigen erkennen die Grenzen ihrer beruflichen Möglichkeiten und Kompetenzen. Im Interesse der Klientel/Patienten ist eine Kooperation mit allen Personen erforderlich, welche die Verantwortung für das Wohlergehen der Klientel/Patienten teilen.

Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Verein, der Klientel/ den Patienten und Dritten

Die Fachkräfte des Vereins haben zu

ihrer/n Klientel/Patienten,
dem Verein,
untereinander und
gegenüber anderen Berufssparten und
Repräsentantinnen und Repräsentanten anderer Trägern sowie
gegenüber der Gesellschaft

eine besondere Beziehung. Die Tätigkeit im Verein dient nicht ausschließlich der Erlangung von Geldmitteln zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Fachkräfte identifizieren sich mit der Aufgabenstellung des Vereins. Sie motivieren und unterstützen ihr/e Klientel/Patienten, Selbstverantwortung zu üben und zu übernehmen und dabei die Rechte von anderen zu respektieren. Sie erkennen und fördern die Ressourcen ihrer Klientel/Patienten und unterstützen sie bei der Umsetzung von Selbstheilungskräften.

Zusammenarbeit, Wahrnehmung von Aufgaben

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins obliegt die integere und kompetente Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie haben durch ihr persönliches und teamorientiertes Verhalten zu einem kollegialen Arbeitsklima wechselseitiger Wertschätzung und Rücksichtnahme beizutragen und sich gegenseitig Unterstützung und Entlastung zu geben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins akzeptieren die professionelle Verpflichtung, nicht nur ihr persönliches Wissen zu vergrößern, sondern auch die Grundlagen professionellen Wissens zu festigen. Dazu gehört die permanente Überprüfung der eigenen Methoden und der sozialpolitischen Maßnahmen in Bezug auf sich verändernde Bedürfnisse und Erfordernisse bei der/n Klientel/Patienten.
In interdisziplinär arbeitenden Teams ist es darüber hinaus erforderlich, die Sichtweise des eigenen Berufsbildes nicht über das von anderen zu stellen.

Die Erfüllung von Arbeitsaufträgen und das Einhalten von Vereinbarungen sind selbstverständlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben an die jeweilige Leitungskraft bzw. Kollegin oder Kollegen rechtzeitig Rückmeldung, wenn dies nicht möglich ist. Vor geplanten Abwesenheitszeiten erledigen sie ihre Arbeit so, daß für die Vertreterin bzw. den Vertreter keine Mehrarbeit entsteht, deren Notwendigkeit nicht nachvollziehbar ist. Mit den ihnen überantworteten Etatmitteln gehen sie verantwortlich um.

Unterstützung durch den Verein

Den besonderen Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Pflichten des Vereins gegenüber. Er bietet die Möglichkeiten

zur Supervision und
zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen und fördert den fachinternen Austausch.

Aufgabe des Vereins ist es auch, eine Arbeitssituation zu gestalten, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt und befähigt, Verantwortung für ihre Leistung zu übernehmen. Die Selbstverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern heißt, ein Klima zu schaffen, in dem sich Selbstverantwortung und Vertrauen entwickeln können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf Beurteilungsgespräche. Der Verein unterstützt ein kontinuierliches Training von Führungskräften. Ferner können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Leiterinnen und Leitern auf allen Hierarchieebenen des Vereins ihre Anliegen vortragen. Diese können konzeptioneller Natur sein, Arbeitsabläufe oder Strukturen betreffen. Ziel ist die Pflege einer lebendigen Kommunikationskultur, die der Weiterentwicklung der Vereinsziele dient.

"Teamsitzungen", "Leiterrunden" und das jeweilige "Fachplenum" der Fachbereiche (hierarchieübergreifende Qualitätszirkel) haben die Aufgabe, die jeweiligen organisatorischen Strukturen des Vereins zu hinterfragen und die Inhalte der Konzepte zu überprüfen und den sich wandelnden Bedürfnissen in den einzelnen Arbeitsfeldern anzupassen. Es ist selbstverständlich, daß die Teams bzw. Fachbereiche in die sie betreffenden Personalentscheidungen und in die Budgetplanung und -überwachung einbezogen werden.

Im Rahmen der Personalentwicklungsplanung wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Bestellung zu stellvertretenden Einrichtungsleiterinnen und -leitern die Möglichkeit zum Einüben von Leitungsverantwortung gegeben. Die Teilnahme an entsprechenden Zusatzausbildungen (insbesondere betriebswirtschaftlicher Art) ist ausdrücklich erwünscht.

Anforderungsprofil von Leitungskräften

Von Leitungskräften wird erwartet, daß sie glaubwürdig sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Einzigartigkeit respektieren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Raum zur Entfaltung geben. Die Leitungskräfte tragen die Verantwortung für die Schaffung einer Atmosphäre des Vertrauens, des Dialogs, der Vereinbarung und der gegenseitigen Unterstützung und des wechselseitigen Respekts. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei allen Gesprächen und Entscheidungen über Veränderungen, die auch sie betreffen können, zu beteiligen.

Eine Leiterin bzw. ein Leiter wird nur dann als Führungskraft akzeptiert, wenn die Voraussetzungen hierfür in seiner Person und nicht in seiner Position liegen. Führung muß nicht zwingend an ein Amt bzw. eine Stellung gebunden sein, sie entsteht durch eine von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anerkannte Kompetenz.

Unterstützung Alleinerziehender

Der Verein ist zudem bemüht, die Wochenarbeitszeit den besonderen Bedürfnissen von alleinerziehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzupassen. Das spiegelt sich in der hohen Zahl von Teilzeitkräften bzw. den bestehenden Arbeitszeitmodellen wieder.

Weiterentwicklung der Leitlinien und Handlungsgrundsätze

Diese Leitlinien und Handlungsgrundsätze sind für Änderungen und Weiterentwicklungen offen. Sie haben keinen statischen Charakter. Vielmehr müssen sie den sich ständig ändernden Bedürfnissen der Klientel und neuen Erkenntnissen der ärztlichen und pädagogischen Wissenschaft und der Therapie angepaßt werden. Es ist vorgesehen, die Grundsätze in ca. fünf Jahren erneut zur Diskussion zu stellen und sie nochmals zu überarbeiten.