Ethische
Leitlinien und Handlungsgrundsätze für MitarbeiterInnen
Selbstverständnis des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe
e. V.
Der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. ist ein von den
Finanzbehörden als gemeinnützig und besonders förderungswürdig
anerkannter, im Vereinsregister eingetragener Verein. Er wurde
1928 von Bürgerinnen und Bürgern gegründet und
versteht sich als Selbsthilfeorganisation der Bürgerschaft
der Stadt Frankfurt am Main. Aufgaben- und Zielstellung sind nur
im Lichte der Tradition Frankfurts als frühere freie Reichsstadt
verständlich.
Frankfurt am Main ist im Mittelalter
niemals von einer weltanschaulich dominierten Obrigkeit abhängig
gewesen. Die Stände und Zünfte bzw. die spätere
Bürgerschaft schufen selbst wohltätige bzw. mildtätige
Einrichtungen, die heute noch wichtige Aufgaben in sozialen Arbeitsfeldern
wahrnehmen (z. B. Waisenhausstiftung, Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift,
Allgemeiner Almosenkasten). In dieser Tradition steht auch der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe
e. V. In seinem Vorstand sind der Magistrat, die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung und - unmittelbar hinzugewählt
- sozial erfahrene Personen aus der Bürgerschaft vertreten.
Der Verein leistet sachkundige und zeitgerechte Arbeit zum Wohle
des einzelnen Bürgers und zum Wohle der Gesellschaft.
Die Aufgabe des Vereins ist es,
Dienste und Einrichtungen auf den Gebieten
► Behindertenhilfe
► Drogenhilfe
► Jugendhilfe
anzuregen, zu schaffen und zu betreiben.
Seine Angebote wurden und werden aus humanitärer Verantwortung
heraus entwickelt. Der Verein ist unabhängig von weltanschaulichen
und parteipolitischen Bindungen. Örtlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Stadtgebiet
Frankfurt am Main und die Rhein-Main-Region.
Wirtschaftlichkeit in der sozialen
Arbeit
Angestrebtes Ziel des Vereins ist
es, "wirtschaftlich" zu arbeiten. Das heißt, mit
dem geringstmöglichen Aufwand den größtmöglichen
Nutzen für den Einzelnen und die Gemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche Strukturen sind
ein Kennzeichen der Wohlfahrtspflege. Kaum lösbaren Aufgaben
standen schon immer nur sehr begrenzte personelle und sächliche
Ressourcen gegenüber. Es wäre allerdings verfehlt, das
Tätigwerden von sozialen Vereinen, Gesellschaften und Stiftungen
allein unter markt- bzw. betriebswirtschaftliche Gesichtspunkten
zu beurteilen. Markt- bzw. Betriebswirtschaft und Wohlfahrtspflege schließen
sich nicht aus, sie können sich in vorteilhafter Weise ergänzen.
Im Vordergrund stehen muß aber immer der Dienst am Menschen
und an der Gemeinschaft, nicht die Erzielung einer höchstmöglichen
Rendite auf die eingesetzten Mittel oder eines sonstigen materiellen
Vorteils. Kennzeichen leistungsfähiger Strukturen sind eine
umfassende Kundenorientierung und eine daraus resultierende Kundenzufriedenheit.
Soziale Arbeit auf der Grundlage
ethischer Grundsätze
Soziale Arbeit hat einen sozialpolitischen
Auftrag. Alle Maßnahmen stehen folglich in einem gesellschaftlichen
Kontext. Die Klientel/Patienten bestehen überwiegend aus
sozial benachteiligten oder von sozialer Benachteiligung bedrohten
Mitgliedern unserer Gesellschaft. Die unterschiedlichen Problemlagen
von weiblicher/n und männlicher/n Klientel/Patienten finden
Beachtung.
Soziale Arbeit ist eine professionelle
Tätigkeit. Sie wird aufgrund ethischer Grundsätze, das
heißt allgemeingültiger Normen und Maximen der Lebensführung
ausgeübt, die sich aus der Verantwortung gegenüber sich
selbst und anderen herleiten. Diese Ethikgrundsätze bestimmen
die professionelle Verantwortung der in den unterschiedlichen
Arbeitsfeldern (Therapie, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik,
Verwaltung, Hauswirtschaft) tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. Sie haben
bei Fachkräften im unmittelbaren Klientenkontakt eine besonders
hohe Wertigkeit.
Berufsbild der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Aufgrund der Berufszugehörigkeit
ergeben sich besondere Verpflichtungen, die über die Pflichten
eines Arbeitnehmers in einem ausschließlich marktwirtschaftlich
organisierten Betrieb hinausgehen. Der Verein leistet professionelle
Arbeit auf den Gebieten der Drogen-, Jugend- und Behindertenhilfe.
Sie beruht auf der Anerkennung des Wertes und der Würde eines
jeden Menschen. Dieser Respekt gilt unabhängig von Herkunft,
sozialem Status, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Glauben
und der Leistung, die ein Mensch zur Gestaltung der Gesellschaft
beiträgt. Die Fachkräfte des Vereins
sind dafür verantwortlich, daß jedes Individuum zur
Selbstverwirklichung ermutigt und mit dem notwendigen Respekt
vor den Rechten anderer dabei unterstützt wird.
Merkmale der Professionalität
Die Profession hat die Verbesserung
der Lebensqualität von Menschen zum Ziel. Die Arbeit ist
daher darauf ausgerichtet, Härten und Leiden vorzubeugen
oder zu lindern. Es sollen Selbsthilfepotentiale geweckt und Ressourcen
gestärkt werden. Daraus resultiert die Verpflichtung, geeignete
Dienstleistungen und Einrichtungen bereitzustellen und zu betreiben
sowie sich an der Sozialplanung und am politischen Handeln zu
beteiligen mit dem Ziel, Frauen und Männern, Kindern und
Jugendlichen, Familien, Gruppen und Gemeinwesen zu helfen und
zu unterstützen.
Die Sparten Sozialarbeit, Medizin
und Psychologie haben für ihre Praxis Methoden entwickelt,
die auf einem wachsenden Fundus an systematischem Wissen beruhen
und dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Entwicklung
anzupassen sind.Die Fachkräfte haben die Pflicht, ihre Aufgaben
entsprechend den entwickelten Methoden umzusetzen und das systematische
Wissen in der Praxis anzuwenden. Die in den Arbeitsbereichen des
Vereins Tätigen erkennen die Grenzen ihrer beruflichen Möglichkeiten
und Kompetenzen. Im Interesse der Klientel/Patienten ist eine
Kooperation mit allen Personen erforderlich, welche die Verantwortung
für das Wohlergehen der Klientel/Patienten teilen.
Identifikation der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit dem Verein, der Klientel/ den Patienten und
Dritten
Die Fachkräfte des Vereins
haben zu
► ihrer/n Klientel/Patienten,
► dem Verein,
► untereinander und
► gegenüber anderen Berufssparten und
► Repräsentantinnen und Repräsentanten anderer Trägern
sowie
► gegenüber der Gesellschaft
eine besondere Beziehung. Die Tätigkeit
im Verein dient nicht ausschließlich der Erlangung von Geldmitteln
zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Fachkräfte identifizieren
sich mit der Aufgabenstellung des Vereins. Sie motivieren und
unterstützen ihr/e Klientel/Patienten, Selbstverantwortung
zu üben und zu übernehmen und dabei die Rechte von anderen
zu respektieren. Sie erkennen und fördern die Ressourcen
ihrer Klientel/Patienten und unterstützen sie bei der Umsetzung
von Selbstheilungskräften.
Zusammenarbeit, Wahrnehmung
von Aufgaben
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Vereins obliegt die integere und kompetente Erfüllung
ihrer Aufgaben. Sie haben durch ihr persönliches und teamorientiertes
Verhalten zu einem kollegialen Arbeitsklima wechselseitiger Wertschätzung
und Rücksichtnahme beizutragen und sich gegenseitig Unterstützung
und Entlastung zu geben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Vereins akzeptieren die professionelle Verpflichtung, nicht
nur ihr persönliches Wissen zu vergrößern, sondern
auch die Grundlagen professionellen Wissens zu festigen. Dazu
gehört die permanente Überprüfung der eigenen Methoden
und der sozialpolitischen Maßnahmen in Bezug auf sich verändernde
Bedürfnisse und Erfordernisse bei der/n Klientel/Patienten.
In interdisziplinär arbeitenden Teams ist es darüber
hinaus erforderlich, die Sichtweise des eigenen Berufsbildes nicht
über das von anderen zu stellen.
Die Erfüllung von Arbeitsaufträgen
und das Einhalten von Vereinbarungen sind selbstverständlich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben an die jeweilige Leitungskraft
bzw. Kollegin oder Kollegen rechtzeitig Rückmeldung, wenn
dies nicht möglich ist. Vor geplanten Abwesenheitszeiten
erledigen sie ihre Arbeit so, daß für die Vertreterin
bzw. den Vertreter keine Mehrarbeit entsteht, deren Notwendigkeit
nicht nachvollziehbar ist. Mit den ihnen überantworteten Etatmitteln gehen sie verantwortlich
um.
Unterstützung durch den
Verein
Den besonderen Aufgaben der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter stehen Pflichten des Vereins gegenüber. Er
bietet die Möglichkeiten
► zur Supervision und
► zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen und
fördert den fachinternen Austausch.
Aufgabe des Vereins ist es auch,
eine Arbeitssituation zu gestalten, die die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ermutigt und befähigt, Verantwortung für
ihre Leistung zu übernehmen. Die Selbstverantwortung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu fördern heißt, ein Klima zu schaffen,
in dem sich Selbstverantwortung und Vertrauen entwickeln können. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben Anspruch auf Beurteilungsgespräche. Der Verein unterstützt ein kontinuierliches Training von
Führungskräften. Ferner können die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter den Leiterinnen und Leitern auf allen Hierarchieebenen
des Vereins ihre Anliegen vortragen. Diese können konzeptioneller
Natur sein, Arbeitsabläufe oder Strukturen betreffen. Ziel
ist die Pflege einer lebendigen Kommunikationskultur, die der
Weiterentwicklung der Vereinsziele dient.
"Teamsitzungen", "Leiterrunden"
und das jeweilige "Fachplenum" der Fachbereiche (hierarchieübergreifende
Qualitätszirkel) haben die Aufgabe, die jeweiligen organisatorischen
Strukturen des Vereins zu hinterfragen und die Inhalte der Konzepte
zu überprüfen und den sich wandelnden Bedürfnissen
in den einzelnen Arbeitsfeldern anzupassen. Es ist selbstverständlich, daß die Teams bzw. Fachbereiche
in die sie betreffenden Personalentscheidungen und in die Budgetplanung
und -überwachung einbezogen werden.
Im Rahmen der Personalentwicklungsplanung
wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Bestellung zu
stellvertretenden Einrichtungsleiterinnen und -leitern die Möglichkeit
zum Einüben von Leitungsverantwortung gegeben. Die Teilnahme
an entsprechenden Zusatzausbildungen (insbesondere betriebswirtschaftlicher
Art) ist ausdrücklich erwünscht.
Anforderungsprofil von Leitungskräften
Von Leitungskräften wird erwartet,
daß sie glaubwürdig sind, ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in ihrer Einzigartigkeit respektieren und den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern Raum zur Entfaltung geben. Die Leitungskräfte
tragen die Verantwortung für die Schaffung einer Atmosphäre
des Vertrauens, des Dialogs, der Vereinbarung und der gegenseitigen
Unterstützung und des wechselseitigen Respekts. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind bei allen Gesprächen und Entscheidungen
über Veränderungen, die auch sie betreffen können,
zu beteiligen.
Eine Leiterin bzw. ein Leiter wird nur dann als Führungskraft
akzeptiert, wenn die Voraussetzungen hierfür in seiner Person
und nicht in seiner Position liegen. Führung muß nicht
zwingend an ein Amt bzw. eine Stellung gebunden sein, sie entsteht
durch eine von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anerkannte
Kompetenz.
Unterstützung Alleinerziehender
Der Verein ist zudem bemüht,
die Wochenarbeitszeit den besonderen Bedürfnissen von alleinerziehenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzupassen. Das spiegelt sich
in der hohen Zahl von Teilzeitkräften bzw. den bestehenden
Arbeitszeitmodellen wieder.
Weiterentwicklung der Leitlinien
und Handlungsgrundsätze
Diese Leitlinien und Handlungsgrundsätze
sind für Änderungen und Weiterentwicklungen offen. Sie
haben keinen statischen Charakter. Vielmehr müssen sie den
sich ständig ändernden Bedürfnissen der Klientel
und neuen Erkenntnissen der ärztlichen und pädagogischen
Wissenschaft und der Therapie angepaßt werden. Es ist vorgesehen,
die Grundsätze in ca. fünf Jahren erneut zur Diskussion
zu stellen und sie nochmals zu überarbeiten.