Der vae verfügt
nur über geringe Eigenmittel. Die entstehenden Personal-
und Sachaufwendungen werden durch Entgelte für die erbrachten
Dienstleistungen gedeckt.
Das geschieht durch Zuschüsse (z.
B. in der ambulante Drogenhilfe, die Sockelfinanzierung für
die Frühförderstellen) oder über Entgelt- bzw.
Pflegesätze (z. B. für die Angebote der Jugendhilfe
und der stationären Drogenhilfe, die Frühförderstellen,
das Sozialpädiatrische Zentrum und die medizinische Ambulanz).