In den zurückliegenden Jahren hat der vae auf Grund neuer Bedarfslagen Einrichtungen geschaffen, vorhandene
umstrukturiert, aber auch geschlossen, wenn sie dem Anforderungsprofil
nicht mehr genügten und eine andere Verwendung nicht sinnvoll
erschien.
Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Schließung
von Einrichtungen ist der vae stets
bemüht, seiner Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern als Arbeitgeber gerecht zu werden: Betriebsbedingte
Kündigungen werden nach Möglichkeit vermieden, befristete
Arbeitsverträge nur in begründeten Ausnahmefällen
abgeschlossen.
Die Vereinsstrukturen sind im Hinblick auf die dynamische
Entwicklung des gesellschaftlichen Umfeldes einem ständigen
Wandel unterworfen.