Betreutes Wohnen Schönstraße

Kontakt

Schönstraße 38, 60327 Frankfurt am Main
(069) 974 058 - 10
(069) 974 058 - 12

Leitung: Tobias Wilz

Angebote

Betreute Wohngemeinschaft für Substituierte

Die Betreute Wohngemeinschaft richtet sich an drogen- und mehrfachabhängige Menschen, die substituiert werden, beikonsumfrei leben wollen und bei der Erreichung ihrer Ziele Unterstützungsbedarf haben. Die Betreute Wohngemeinschaft befindet sich in einem fünfstöckigen Haus im Gutleutviertel mit 15 Einzelzimmern mit Grundausstattung, die zum Teil individuell gestaltet werden können, einer modern ausgestatteten Küche und einem großen Aufenthaltsraum.

Die Ziele, Dauer und Maßnahmen der Betreuung werden im Hilfeplan individuell festgelegt. Zur Umsetzung der Maßnahmen ist die Teilnahme an Einzelgesprächen und bestimmten Gruppengesprächen obligatorisch. Weitere Angebote, wie z.B. themenzentrierte Freizeitaktivitäten können darüber hinaus in Anspruch genommen werden.

Betreutes Wohnen in eigener Häuslichkeit

Das Betreute Wohnen in eigener Häuslichkeit richtet sich an drogen- und mehrfachabhängige Menschen mit eigenem Wohnraum, die bei der Erreichung ihrer Ziele Unterstützungsbedarf haben.

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine eigene Wohnung in Frankfurt und die Bereitschaft, regelmäßige Beratungstermine wahrzunehmen.

Wir bieten Unterstützung bei der

  • Erhaltung und adäquaten Nutzung von Wohnraum
  • Stabilisierung und Weiterentwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Unterstützung in der Geldeinteilung und Schuldenregulierung
  • Entwicklung einer angemessenen Tagesstruktur , beruflichen Orientierung und Freizeitgestaltung
  • Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit
  • Stabilisierung einer suchtunabhängigen Lebensführung oder
  • Erlangen und Stabilisierung von Beikonsumfreiheit
  • Erlernen von Kompetenzen zur Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen
  • Klärung der familiären Beziehungen
  • Unterstützung in der Bewältigung von behinderungs-, alters- und krankheitsbedingten Einschränkungen

Aufnahme und Bewerbungsverfahren

Interessenten werden, nachdem ihr Lebenslauf mit Suchtentwicklung und persönlichen Zielen eingegangen ist, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Mit den Bedarfsermittlern des LWV (Landeswohlfahrtsverband) wird ein PiT (Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan) erstellt. Dieses Verfahren betrifft Personen aus dem Bundesland Hessen.

Bei Personen außerhalb Hessens entscheidet der dortige überörtliche Sozialhilfeträger.

Außer dem PiT müssen dem Leistungsträger eine Schweigepflichtsentbindung, eine fachärztliche Stellungnahme, Einkommensnachweise und ein Antrag auf Eingliederungshilfe vorliegen.

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