Betreutes Wohnen für Substituierte

Kontakt

Schönstraße 38, 60327 Frankfurt am Main
(069) 974 058 - 10
(069) 974 058 - 12

Leitung: Tobias Wilz

Angebote

Betreute Wohngemeinschaften (BWG)

Ein fünfstöckiges Haus im Gutleutviertel mit 14 Einzelzimmern mit Grundausstattung, die zum Teil individuell gestaltet werden können, einer modern ausgestatteten Küche und einem großen Aufenthaltsraum.

Die Ziele, Dauer und Maßnahmen der Betreuung werden im Hilfeplan individuell festgelegt. Zur Umsetzung der Maßnahmen ist die Teilnahme an Einzelgesprächen und bestimmten Gruppengesprächen obligatorisch. Weitere Angebote, wie z.B. themenzentrierte Freizeitaktivitäten können darüber hinaus in Anspruch genommen werden.

Betreutes Einzelwohnen im eigenen Wohnraum (BEW)

Das BEW richtet sich an drogen- und mehrfachabhängige Menschen sowie Substituierte, die Unterstützung im eigenen Wohnraum suchen.

Voraussetzung hierfür ist eine eigene Wohnung in Frankfurt und die Bereitschaft regelmäßige Beratungstermine wahrzunehmen.

Wir bieten Unterstützung bei der

  • Erhaltung und adäquaten Nutzung von Wohnraum
  • Stabilisierung und Weiterentwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Unterstützung in der Geldeinteilung und Schuldenregulierung
  • Entwicklung einer angemessenen Tagesstruktur , beruflichen Orientierung und Freizeitgestaltung
  • Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit
  • Stabilisierung einer suchtunabhängigen Lebensführung oder
  • Erlangen und Stabilisierung von Beikonsumfreiheit
  • Erlernen von Kompetenzen zur Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen
  • Klärung der familiären Beziehungen
  • Unterstützung in der Bewältigung von behinderungs-, alters- und krankheitsbedingten Einschränkungen

Aufnahme und Bewerbungsverfahren

Interessenten werden, nachdem ihr Lebenslauf mit Suchtentwicklung und persönlichen Zielen eingegangen ist, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Mit den Bedarfsermittlern des LWV (Landeswohlfahrtsverband) wird ein PiT (Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan) erstellt. Dieses Verfahren betrifft Personen aus dem Bundesland Hessen.

Bei Personen außerhalb Hessens entscheidet der dortige überörtliche Sozialhilfeträger.

Außer dem PiT müssen dem Leistungsträger eine Schweigepflichtsentbindung, eine fachärztliche Stellungnahme, Einkommensnachweise und ein Antrag auf Eingliederungshilfe vorliegen.

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